Die geleistete „Unterstützung“ wird nicht als „Spende“ anerkannt und kann somit nicht abgesetzt werden. Eine Rückerstattung ist aus Gründen der Abwicklung in jedem Fall ausgeschlossen. Wir behalten uns das Recht vor, über die Unterstützungssumme frei zu verfügen und sie für von uns frei bestimmte Zwecke einzusetzen. Es wird keine Garantie abgegeben ob und in welcher Form es zu einer Realisierung des Projekts kommt.