Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) für den Erwerb von „Investpaketen“, betreffend die Finanzierung der Spieltitel „Card Game“ sowie „Wasteland Battles“, in den Angeboten von Kai Lübker (Ulmenallee 20, 31675 Bückeburg), im weiteren „Investitionsverwalter“, bzw. dessen Vertretungsberechtigten, durch einen „Investor“. „Investor“ ist jede Privatperson welche einen Antrag auf Erwerb im Sinne von „Geltung Ziff. 3“ stellt.
Vertragszweck
Zweck dieses Vertrages ist die Teil-/Finanzierung der Spieltitel „Card Game“ und „Wasteland Battles“mittels Investpaketen, durch den Investor, sowie die Regelung einer möglichen finanziellen Beteiligung des Investors an etwaigen Gewinnen welche aus dem Verkauf dieser Spiele resultieren können.
Geltung
1. Vorbehaltlich individueller Absprachen und Vereinbarungen, die Vorrang vor diesen AVB haben,
gelten zwischen dem Investor und dem Investitionsverwalter ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Soweit nichts anderes vereinbart, wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Investors widersprochen.
2. Die folgenden Angaben beziehen sich auf alle Werte bzw. Vereinbarungen die durch den Vertragsschluss berührt werden.
3. Über die Schaltfläche „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ gibt der Investor einen verbindlichen Antrag zum Erwerb der im Invest-Korb befindlichen Investitionspakete ab. Der Antrag kann nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Investor durch Selektion diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
Gegenstand
1. Vertragsgegenstand sind die zum Zeitpunkt der oben genannten Antragstellung im Investkorb befindlichen vom Investor ausgewählten Investitionspakete und diesen zugrunde liegende Merkmale, sowie Regelungen des Falltime Investitionsprogramms betreffend die Finanzierung der Spieltitel „Card Game“ und „Wasteland Battles“ durch den Erwerb von Investitionspaketen.
2. Die Merkmale der vom Investor ausgewählten Investpakete ergeben sich aus der im Invest-Bereich aufgeführten jeweiligen Paketbeschreibung sowie den allgemeinen ergänzenden/erklärenden Angaben, insbesondere den Angaben zu Paket Boni und Finanzierungsmodell, innerhalb des Angebots des Investitionsverwalters.
Nutzung, Benutzerkonto („Mein Konto“)
1. Der Investor ist für die Sicherstellung der Vertraulichkeit seines Benutzerkontos („Mein Konto“) und Passworts und für die Beschränkung des Zugangs zu seinem Computer (bzw. Zugangsmedium) verantwortlich und soweit unter anwendbarem Recht zulässig, erklärt er sich damit einverstanden, für alle Aktivitäten verantwortlich zu sein, die über sein Benutzerkonto oder Passwort vorgenommen werden.
2. Der Investor ist dafür verantwortlich, sicherzustellen das seine Angaben korrekt und vollständig sind. Falschangaben oder nachträgliche Änderungen (z.B. Adresse bei Umzug) sind dem Investitionsverwalter unverzüglich mitzuteilen. Der Investitionsverwalter übernimmt keine Verantwortung/Haftung für Schäden oder Nachteile welche durch vom Investor versäumte Mitteilungen oder nicht vom Investor überprüfte Falschangaben entstehen.
3. Der Investitionsverwalter behält sich das Recht vor, dem Investor Funktionen und Angebote des Internetauftrittes des Investitionsverwalters vorzuenthalten, Benutzerkonten zu schließen/sperren/löschen, Inhalte zu entfernen oder zu verändern, wenn diese gegen anwendbare Gesetze, Vertragsbedingungen, oder Richtlinien verstoßen.
Gewährleistung und Haftung
Der Investitionsverwalter schließt ausdrücklich jede Gewährleistung sowie Haftung aus.
Der Investitionsverwalter leistet keinen Schadenersatz für irgendwelche Schäden oder Folgeschäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust an Informationen oder irgendeinen anderen Vermögensschaden), die aus dem Verwenden oder der Unmöglichkeit, das Angebot zu verwenden, entstehen, und zwar auch dann nicht, wenn der Anbieter zuvor auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.
Der Investitionsverwalter kann nicht für schadensverursachende Ereignisse (zum Beispiel den Datenverlust), haftbar gemacht werden.
Der Investor haftet für alle Folgen und Nachteile, die dem Investitionsverwalter durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung des Services oder dadurch entstehen, dass der Investor seinen sonstigen wesentlichen Vertragspflichten (unter anderem aber nicht ausschließlich die Verpflichtung zur Geheimhaltung des Passwortes) nicht nachkommt. Der Investor stellt den Investitionsverwalter von jeglichen Ansprüchen oder Forderungen Dritter frei, die diese wegen Verletzung von Rechten durch den Investor geltend machen, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungs- und Anwaltskosten. Ferner verpflichtet sich der Investor, den Investitionsverwalter bei der Abwehr solcher Ansprüche zu unterstützen.
Investition, Verwendung, Zweck
1. Der Investor stellt die von ihm eingebrachte Investitionssumme dem Investitionsverwalter zur freien und nicht Zweck gebundenen Verfügung.
2. Der Investitionsverwalter strebt, mit der durch den Investor eingebrachten Investitionssumme die Realisierung der Spieltitel „Card Game“ und „Wasteland Battles“ an, garantiert diese aber nicht.
3. Der Investor hat keinen Anspruch auf die Rückzahlung der eingesetzten Investitionssumme.
Ausschüttung
1. Der Investor kann eine Gewinn-Ausschüttung erhalten. Die für die Berechnung von Ausschüttungen herangezogenen Werte können durch den Investitionsverwalter frei bestimmt werden.
2. Die Ausschüttung von Gewinnen an den Investor ist eine freiwillige Leistung des Investitionsverwalters und kann durch diesen jederzeit abgeändert (z.B die Berechnungsgrundlage zur Ermittelung von Ausschüttungen an einen Investor) und/oder ersatzlos gestrichen werden.
3. Durch den Investitionsverwalter wird angestrebt Ausschüttungen an den Investor in der gleichen Währung in welcher dieser investiert hat vorzunehmen, garantiert dies aber nicht. Eventuelle Wechselkursnachteile und/oder anfallende Gebühren gehen voll zu Lasten des Investors.
4. Der Investitionsverwalter kann frei die Umstände, insbesondere den Termin, bestimmen unter denen es zu einer Ausschüttung an den Investor kommen kann. Der Investitionsverwalter informiert den Investor per E-Mail darüber das der Investor eine Ausschüttung beantragen kann. Der Investor darf daraufhin eine Ausschüttung beantragen und hat die dazu benötigten Daten (z.B. Kontonummer, PayPal Adresse, etc.) an den Investitionsverwalter per E-Mail zu übermitteln. Beantragt der Investor eine Ausschüttung nicht spätestens 3 Monate nachdem ihn der Investitionsverwalter über die Möglichkeit dazu informiert hat, verfällt jeder eventuelle Anspruch des Investors auf die Ausschüttungssumme ersatzlos, jede Forderung diesbezüglich ist gegenstandslos.
Investpaket Boni, Boni
Alle mit Investpaketen assoziierten, oder sonstig in den Angeboten des Investitionsverwalters aufgelisteten Boni und die sie bestimmenden Merkmale sind freiwillige Leistungen des Investitionsverwalter und können von diesem jederzeit, auch rückwirkend, ersatzlos gestrichen und/oder abgeändert werden. Fehler und Irrtümer, Boni betreffend, in den Angeboten des Investitionsverwalters sind vorbehalten.
Übernahme/Nachfolge
Der Investitionsverwalter ist berechtigt den Vertrag an eine von diesem bestimmbare Organisation, oder Person zu überschreiben*. Im Rahmen der durch den Gesetzgeber formulierten Bestimmungen kann der Vertrag in diesem Fall durch den Investitionsverwalter abgeändert werden
*Beispiel: Wird vom Investitionsverwalter ein Unternehmen gegründet so könnte der mit dem Investor geschlossene Vertrag an das Unternehmen überschrieben werden. Der Vertrag würde dann zwischen dem Investor und dem neu gegründeten Unternehmen bestehen.
Kündigung / Auflösung
1. Der Investor darf den Vertrag kündigen. Die Kündigung hat schriftlich, eine E-Mail ist hierbei ausreichend, zu erfolgen.
2. Der Investor gesteht dem Investitionsverwalter ausdrücklich ein einseitiges und fristloses Kündigungsrecht zu.
3. Das Vertragsverhältnis darf in beiderseitigem Einverständnis aufgelöst werden.
4. Bei der Kündigung durch den Investor verzichtet dieser ausdrücklich auf alle eventuellen Ansprüche und Forderungen gegenüber dem Investitionsverwalter sowie alle Leistungen welche durch diesen in Aussicht gestellt wurden.
5. Bei einseitiger Kündigung durch den Investitionsverwalter verfallen alle eventuellen Ansprüche und Forderungen des Investors gegenüber dem Investitionsverwalter ersatzlos.
Widerrufsbelehrung
Der Widerruf dieses Vertrages ist für den Investor ausgeschlossen.
Änderungen Projekt
Dem Investor ist bekannt und er akzeptiert vorbehaltlos das am mit den Investpaketen assoziierten „Falltime Projekt“ und insbesondere den damit assoziierten Spieltiteln fortlaufend durch den Investitionsverwalter gearbeitet wird und sich daraus die Möglichkeit ergibt das sich Aspekte des Projekts, oder auch das Projekt als solches, verändern können. Die vom Investitionsverwalter zur Verfügung gestellten bzw. verwendeten Abbildungen, Informationen sowie sonstige Daten und Angaben verstehen sich daher als vorläufig und dürfen durch den Investor in keinem Fall als Zusagen, Garantien, abschließende Versionen, o.ä. angesehen bzw. verstanden/verwendet werden. Fehler und Irrtümer sind ebenfalls vorbehalten.
Änderungsvorbehalt
Der Investitionsverwalter ist berechtigt diesen Vertrag bzw. dessen Bestimmungen jederzeit und ohne die Angabe von Gründen zu ändern. Dies betrifft insbesondere die Bereiche: Ausschüttung, Nutzung, Investition, Übernahme und Kündigung. Der geänderte Vertrag wird dem Investor spätestens 14 Tage vor dessen Inkrafttreten per E-Mail zugesandt. Widerspricht der Investor der Geltung des neuen Vertrags nicht innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der E-Mail, gilt er als angenommen. Der Investitionsverwalter weist den Investor in der E-Mail, welche den geänderten Vertrag enthält, gesondert auf die 14-tägige Frist hin. Zusätzlich veröffentlicht der Investitionsverwalter den geänderten Vertrag auf der Webseite des Investitionsverwalter. Widerspricht der Investor dem geänderten Vertrag so darf der Investitionsverwalter den nicht geänderten Vertrag zu den Bedingungen des Abschnitts „Kündigung /Auflösung“ auflösen.
Schlussbestimmungen
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht. Als Gerichtsstand wird für beide Vertragsparteien der Sitz des Investitionsverwalters vereinbart. Vertragssprache ist deutsch.